
hbn legal erwirkt Freispruch für ehemaliges MEL Vorstandsmitglied
17.05.2011
VwGH rehabilitiert Wolfgang Lunardon
Mit Erkenntnis vom 16. Mai 2011 hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) ersatzlos auf, mit dem diese Wolfgang Lunardon, ehemaliges Vorstandsmitglied von Meinl European Land (MEL), eine Beteiligung an den umstrittenen Zertifikatsrückkäufen der MEL und damit Marktmanipulation im Sinne des Börsegesetzes (§ 48a, c BörseG) vorgeworfen hatte. Eine nunmehr bereits mehrere Jahre währende juristische Auseinandersetzung ist damit beendet. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass Wolfgang Lunardon in die
umstrittenen Zertifikatsrückkäufe nicht eingebunden und ihm damit auch keinerlei Fehlverhalten anzulasten war. Grundsätzlich trifft die Verantwortung für die Führung des Unternehmens zwar den Gesamtvorstand. Im konkreten Fall war Wolfgang Lunardon aber in den Zertifikatsrückkauf nicht eingebunden, da er zum "outer circle" gehörte. Damit hatte er auch keine börserechtliche Marktmanipulation zu verantworten.
Wolfgang Lunardon wurde in dem Verfahren von Michael Hule und Rainer Stemmer vertreten.
