
Bevorstehende Änderungen im Vergaberecht 2012
17.11.2011
BVergGVS 2012 und BVergG-Novelle 2012 vom Ministerrat abgesegnet
Am 15. November 2011 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (BVergGVS 2012) sowie eine Novelle des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG Novelle 2012) beschlossen.
Mit dem BVergGVS 2012 wird die Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und der Änderung der Richtlinien 2004/17/EG sowie 2004/18/EG umgesetzt. Im Bereich des Rechtsschutzes soll dem bereits bestehenden Bundesvergabeamt die Kompetenz eingeräumt werden, auch die Vergabeverfahren gemäß dem neuen Gesetz zu kontrollieren.
Weiters werden einige Bestimmungen des BVergG 2006 angepasst. Unter anderem soll im Unterschwellenbereich durch eine Erhöhung des Schwellenwertes für die Inanspruchnahme der Direktvergabe, die Einführung eines neuen, vereinfachten Verfahrens für wertmäßig mittelgroße Aufträge, Vereinfachungen bei der Eignungsprüfung sowie durch weitere punktuelle Änderungen etwa bei der vertieften Angebotsprüfung Erleichterungen sowohl für Auftraggeber als auch Unternehmer geschaffen werden.
Im Übrgien wird aufgrund des EuGH-Erkenntnisses vom 30.09.2010, RS C-314/09 das BVergG 2006 dahingehend angepasst, dass der Begriff "schuldhaft" im Zusammenhang mit dem Schadenersatzanspruch wegen Verstoßes eines (öffentlichen) Auftraggebers durch die Wortfolge "hinreichend qualifiziert" ersetzt werden soll.
Das genaue Datum des Inkrafttretens bzw. der Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
